Die Angabe von Nährwerten auf verpackten und verarbeiteten Lebensmitteln, die zum Verkauf bestimmt sind, ist seit dem 13. Dezember 2016 europaweit Pflicht. Geregelt wird die Nährwertkennzeichnung durch die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV).
Die Regelung gilt nicht für Produkte, die direkt vermarktet werden. Ebenfalls ausgenommen sind Lebensmittelverpackungen, deren Oberfläche kleiner als 25 cm² ist.
Eine Nährwerttabelle gibt an, welche Nährstoffe in einem verarbeiteten Lebensmittel enthalten sind. Die tabellarische Form stellt die Übersichtlichkeit für den Verbraucher sicher, der dadurch verschiedene Produkte hinsichtlich ihres Gehalts besser vergleichen kann.
Es gibt 7 Elemente, die in jedem Fall in einer Nährwerttabelle aufgeschlüsselt werden müssen. Die Angaben werden immer für 100 ml oder 100 g des Produkts angegeben.
Brennwert
Fett
gesättigte Fettsäuren
Kohlenhydrate
Zucker
Eiweiß
Salz
Jeder Erzeuger muss dafür Sorge tragen, dass er die Nährwerte in seinem Produkt angeben kann. Da Obst und Gemüse nicht unter Laborbedingungen wachsen, handelt es sich dabei immer um Durchschnittswerte. Der Gesetzgeber erlaubt grundsätzlich 2 unterschiedliche Methoden:
Bei der Lebensmittelanalyse wird das fertige Produkt im Labor untersucht
Bekannte Durchschnittswerte der verwendeten Zutaten werden als Grundlage herangezogen. Gerade Kleinunternehmer können auf diese Weise kostensparend verlässliche Werte ermitteln.
Neben Angaben zum Nährwert sind in der Lebensmittel-Informationsverordnung weitere verbindliche Vorgaben festgelegt, welche Informationen auf Lebensmittelverpackungen angegeben werden müssen.
Mehr Informationen zur LMIV finden Sie in unserem Beitrag Lebensmittelkennzeichnung.